Modernisierungsmaßnahmen lohnen sich

Doppelter Steuerbonus auf Handwerksleitungen

Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Höhe des Steuerbonus: 20% von max. 6.000€ der Handwerkskosten- also bis zu 1200€ pro Jahr und Haushalt. Den Nachweis erbringen Sie durch die Rechnung des Handwerkers. Materialkosten sind nicht begünstigt. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist möglich wenn die unbare Zahlung nachgewiesen wird (z.B. durch Überweisungsbeleg, Kontoauszug, Verrechnungscheck, Teilnahme an Electronic-Cash-Verfahren).  Bahrzahlungen sind nicht begünstigt.


Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen

Mit diesem Programm wird das bedarfsgerechte Barriere-freie Umbauen in bestehenden Wohngebäuden unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer gefördert. Anträge können stellen: Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zwei- Familienhäusern, Ersterwerber von neu oder altersgerecht sanierten Ein- oder Zwei- Familienhäusern, Wohnungseigentümer oder Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Gefördert werden: Flure innerhalb von Wohnungen, Wohn- Schlafräume sowie Küchen, Türen, Fenster, Sanitärräume sowie Sanitärobjekte. Umfang der Zuschüsse: Ab einer Investitionssumme von mindestens 6000€ wird ein Zuschuss von 5%, maximal 2500€ pro Wohneinheit gewährt. Einzelheiten finden Sie unter www.kfw.de